Seitenbereiche
Höhere Verpflegungspauschalen - Verpflegung, Jahressteuergesetz, Kraftfahrzeug: Willer & Partner

Höhere Verpflegungspauschalen

https://www.willer-partner.de/news/steuernews_fuer_mandanten/
Illustration

Jahressteuergesetz 2019

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet) wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben. Die neuen ab 2020 geltenden Pauschalen betragen bei eintägigen Auswärtstätigkeiten und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden € 14,00 statt bisher € 12,00. Für eine Abwesenheit von 24 Stunden können ab 2020 € 28,00 (bisher € 24,00) geltend gemacht werden.

Mehrtägige Auswärtstätigkeiten

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten gelten folgende Verpflegungspauschalen: jeweils € 14,00 für den An- und Abreisetag sowie € 28,00 für jeden Zwischentag. Ist ein Arbeitnehmer von Montag 8 Uhr bis Mittwoch 18 Uhr unterwegs, können als Verpflegungsmehraufwendungen zweimal € 14,00 und einmal € 28,00, also insgesamt € 56,00 geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer auf Kraftfahrzeugen

Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit vorwiegend auf Kraftfahrzeugen ausüben, erhalten seit 2020 eine fakultative Werbungskostenpauschale von € 8,00 pro Tag (§ 9 Satz 3 Nr. 5b Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Pauschale kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraftfahrzeug entstehen, geltend gemacht werden. Dieses Wahlrecht muss allerdings im Kalenderjahr einheitlich ausgeübt werden.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: rcx - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie wollen mehr zu einem Thema erfahren? Als Ihr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bremen beraten wir Sie persönlich, umfassend und kompetent! Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch!

Willer & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.